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Allgemeine Mietbedingungen
Allgemeine Mietbedingungen Ferienhaus Kraksmala, Schweden
Eigentümer: Maik Voigt und Claudia Thesing-Voigt - nachfolgend Vermieter genannt –
§ 1 . Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienhäusern zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Bezug des Ferienhauses gelten diese AGB als akzeptiert.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses, sowie dessen Nutzung zu anderen als Wohnzwecken, ist ausgeschlossen.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§ 2 . Beherbergungsvertrag
(1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Gastes schriftlich bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme). Der Mieter bestätigt die Buchung durch Überweisung der Kaution in Höhe von 150,-€.
(2) Vertragspartner sind der Vermieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
§ 3 . Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
(1) Der Vermieter ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Ferienhaus bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Das Ferienhaus entspricht mindestens dem ausgeschriebenen Ausstattungsstandard. Eine Gewähr übernimmt der Vermieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung).
(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung des Ferienhauses und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.
(3) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die das Ferienhaus belegen. Das Ferienhaus steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung.
(4) Die vollständige Zahlung, des für die Überlassung des Ferienhauses, vereinbarten Preises, sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens 8 Wochen vor dem ersten Buchungstag fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt per Überweisung zu erfolgen, es sei denn der Vermieter hat gegenüber dem Gast einer anderen Zahlungsweise ausdrücklich zugestimmt. EC- und Kreditkarten, sowie Schecks können als Zahlungsmittel nicht akzeptiert werden. Bei kurzfristiger Buchung wird die Gesamtsumme bei Anreise vor Ort im Ferienhaus in bar vor Bezug beglichen.
§ 4 . Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung
(1) Der Gast hat das ihm überlassene Ferienhaus und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Obwohl das Haus sehr einsam und verlassen liegt, ist dennoch die Rücksichtnahme auf die Nachbarn geboten. Des weiteren ist jederzeit auf das schwedische „Jedermannsrecht“ zu achten. (2) Für die Dauer der Überlassung des Ferienhauses ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Ferienhauses Fenster und Türen geschlossen zu halten, offene Flammen zu löschen sowie Licht und technische Geräte auszuschalten. Bei Wechsel der Gasflaschen hat der Mieter Sorge zu tragen, dass die Verschlüsse ordnungsgemäß angezogen sind, so dass kein Gas entweichen kann.(Explosionsgefahr)
(3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters erlaubt. Für die Unterbringung von Haustieren wird der Anbieter einen angemessenen Aufpreis in Höhe von 3,-€ /Tag und Haustier verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Vermieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € in Rechnung stellen. Für die von Haustieren angerichteten Schäden am Inventar des Ferienhauses, am Ferienhaus selbst oder auf dem Grundstück angerichteten Schäden haftet der Gast im vollen Umfang. Hinterlassenschaften von Haustieren auf dem Grundstück sind vom Mieter zu entfernen
(4) In dem Ferienhaus darf nicht geraucht werden. Kein Rauchen in den Räumen oder am Fenster, kein offenes Feuer im Ferienhaus (brennende Kerzen unbedingt beaufsichtigen!). Schäden werden nach dem Verursacherprinzip geregelt. Bei Zuwiderhandlung wird ein Bußgeld fällig in Höhe von mindestens 200,00 € oder dem Betrag der zur Beseitigung der Beschädigungen (evtl. auch die Beseitigung der Gerüche aus dem Ferienhaus) notwendig ist! Bitte denken Sie hierbei auch an die nächsten Gäste.
(5) Es wird darauf hingewiesen, dass der Empfang mit Mobiltelefonen, aufgrund der abgelegenen Lage, eingeschränkt sein kann.
(6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in dem Ferienhaus nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
(7) Der Vermieter oder sein Bevollmächtigter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu dem Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
§ 5 . Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)
(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag ist jederzeit unter Beachtung der Stornierungsbedingungen möglich. Bei einer Stornierung entstehen Kosten in Höhe des Kautionsbetrages. Des weiteren entstehen folgende Kosten:
ab 3 Tage vor Anreise: 70%
ab 7 Tage vor Anreise: 60%
ab 14 Tage vor Anreise: 50%
ab 30 Tage vor Anreise: 10%
Nichtanreise: 90%
des Reisepreises.
(2) Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.
a) höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
b) das Ferienhaus unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,
c) das Ferienhaus zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,
d) der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit des Hauses oder Nachbarn oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.
§ 6 . Haftung; Verjährung
(1) Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in dem Ferienhaus verwahrt und/oder hinterlässt. (3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Ferienhaus oder auf dem Grundstück befindlichen Sachen und/oder am Inventar des Ferienhauses schuldhaft verursacht hat oder haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Gebäude auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).
(4) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Vermieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Vermieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.
(5) Die Benutzung der Wege zum Haus, der Treppen und der Einrichtung etc. erfolgt auf eigene Gefahr.
(6) Die Benutzung der Terrasse mit Terrassenmöbeln, des Gartens, der Boote und des Floßes sowie die Benutzung der Leihfahrräder erfolgt auf eigene Gefahr.
§ 7 . An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung
(1) Das Ferienhaus steht am Anreisetag regelmäßig ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Eine Anreise vor 16.00 Uhr kann nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart wurde.
(2) Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter (oder dessen Vertreter) auf Verlangen bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
(3) Der Vermieter kann im Einzelfall die Entrichtung einer Kaution verlangen. Der Vermieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung des Ferienhauses und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern das Ferienhaus keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an dem Ferienhaus und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).
(4) Am Abreisetag hat der Gast das Haus bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt und in besenreinem Zustand zur Verfügung zu stellen. Ferner ist das Geschirr gereinigt und alle Räumlichkeiten aufgeräumt zu hinterlassen. Eine spätere Abreise kann abgesprochen werden.
(5) Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als erfolgt, wenn alle Schlüssel an den Vermieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, alle Schlüssel im Schlüsseksafe des Ferienhauses hinterlassen und die Haustür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Haustür zu kontrollieren.
(6) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Vermieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Austausch neuer Schlösser zu leisten.
§ 8 . Datenschutz
Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten einschließlich der Personalausweis- oder Reisepassnummer werden von dem Vermieter elektronisch gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich oder wird von Amtswegen gefordert.
§ 9 . Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Ibbenbüren, Deutschland.
(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Ibbenbüren, Deutschland
(5) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 01.01.2014